Heizkostenzuschuss jetzt beantragen!

Die Steiermärkische Landesregierung hat auf Antrag von Landeshauptmann Christopher Drexler, rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit, den Heizkostenzuschuss des Landes für die kommende Heizperiode beschlossen: Der Zuschuss in der Höhe von 340 Euro kann ab 7. Oktober 2024 und bis zum 28. Februar 2025 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde oder online (außer Stadt Graz) beantragt werden.

Damit mehr Menschen Anspruch auf diesen Zuschuss bekommen, wurde auch die Netto-Einkommensobergrenzen für die Bezieher des Heizkostenzuschusses angehoben. Die AntragstellerInnen müssen in der Steiermark als Hauptwohnsitz gemeldet sein. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Wer einen Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen will, darf zudem nachstehende Einkommens­grenzen nicht überschreiten:
o für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
o Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro, sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Telefonisch Auskünfte zum Heizkostenzuschuss bekommt man (gebührenfrei) bei der Hotline der Sozialservicestelle des Landes unter Tel. 0800/201010.

Zum Online-Formular: https://egov.stmk.gv.at/eform/intern/start.do?wfjs_enabled=true&vid=67b87f3b7ce73ab4&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fevent%3Dview%26generalid%3DGS_SH_HZ_BA%26cancelurl%3Dhttps%3A%2F%2Fwww.e-government.steiermark.at%26sendurl%3Dhttps%3A%2F%2Fwww.e-government.steiermark.at&txid=c6710cc3787e383c03cda09c6f78f4ead7ae259d#