Teilpension ist Win-Win-Situation für das Pensionssystem und die Menschen

ÖAAB-Landesobmann Vizepräsident des Bundesrates Günther Ruprecht: „Die neue Teilpension ist eine Win-Win-Situation: Für die Menschen, die diese Pensionsart in Anspruch nehmen und gleichzeitig auch für das Pensionssystem. Damit wird ein flexibler, selbstbestimmter Übergang vom Erwerbsleben in die Pension mit echter Wahlfreiheit ermöglicht.“

Konkret sieht das Modell vor, dass Personen mit einem Pensionsanspruch – etwa auf Korridorpension, Langzeitversicherten- oder Regelpension – künftig ihre Arbeitszeit um 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren können. Für diesen Teil wird anteilig Pension ausbezahlt, der verbleibende Betrag bleibt im Pensionskonto und erhöht später die Vollpension. Damit fließen weiterhin Beiträge in das Sozial- und Steuersystem – eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Staat. Außerdem können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langsam aus dem Erwerbsleben ausgleiten – was insgesamt vielen Menschen entgegenkommt.

 Dieser neue Weg hilft auch dabei, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Die Teilpension ist damit nicht nur ein sozialpolitisches Reforminstrument, sondern ein zukunftsweisendes Signal: Wer länger arbeiten will, soll dabei unterstützt werden!

Teilpension: Flexibler Übergang in den Ruhestand

  • Die Teilpension ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen schrittweisen Ausstieg aus dem Berufsleben.
  • Ab dem Zeitpunkt eines Pensionsanspruches wird die Möglichkeit der Reduktion der Arbeitszeit und der Bezug eines Teiles der Pension ermöglicht – neben dem laufenden Verdienst.
  • Dabei kann das Arbeitszeitausmaß um 75 Prozent, 50 Prozent oder 25 Prozent reduziert werden.
  • Für diesen Teil wird das Pensionskonto geschlossen und es kommen die jeweiligen Regelungen der gewählten Pensionsform zur Anwendung, insbesondere die jeweils vorgesehenen Abschläge (Korridorpension z.B. 5,1 Prozent p.a., Langzeitversichertenregelung 4,2 Prozent p.a.).
  • Durch die zusätzlich geleisteten Pensionsbeiträge erhöht sich bei Pensionsantritt die Höhe der Pension.
  • Für jenen Teil des Pensionskontos, der noch nicht geschlossen ist, werden weiterhin Beiträge geleistet und erhöht sich die Pensionsleistung entsprechend. Diese Entscheidung muss zu Beginn getroffen werden und gilt dann für die gesamte Dauer der Teilpension – ein späterer Wechsel des Modells ist nicht möglich.
  • Ein Übertritt von der Teilpension in die volle Pensionsleistung ist jederzeit möglich. Allerdings gibt es während der Teilpension keine Ausgleichszulage und auch keinen Ausgleichszulagenbonus.
  • Die Teilpension kann auch bei Schwerarbeitstätigkeiten – etwa in der Pflege – in Anspruch genommen werden. Das erleichtert besonders Beschäftigten in körperlich belastenden Berufen einen sanften Übergang in den Ruhestand.
  • Kleinere, nicht regelmäßige Überschreitungen des vereinbarten Arbeitszeitausmaßes sind erlaubt und führen nicht zum Verlust der Teilpension.
  • Während der Teilpension gelten Betroffene weiterhin als beschäftigt – wie auch bei der Altersteilzeit, unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungsausmaß.
  • Die „Abfertigung alt“ wird auf Basis des vollen Beschäftigungsniveaus vor Beginn der Teilpension berechnet.
  • Für selbständige Erwerbstätige und Bauern werden ebenfalls Modelle erarbeitet.
  • Umsetzungsschritte für den öffentlichen Dienst werden geprüft.
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BEISPIELE:

Hans, 63 Jahre alt, Anspruch auf Korridorpension, mit 65 würde er regulär in Pension gehen.

  • Pensionsgutschrift: 3.000 Euro
  • Reduktion der Arbeitszeit: 50 Prozent (das Pensionskonto wird also zur Hälfte geschlossen)
  • Höhe der Teilpension: 1.500 Euro (50 Prozent von 3.000 Euro) minus 10,2 Prozent Abschlag (5,1 Prozent pro Jahr bei der Korridorpension) = 1.347 Euro

Bettina, 60 Jahre alt, im Juli 2026 hat die 60-jährige Arbeitnehmerin Anspruch auf Schwerarbeitspension – 61,5 wäre das Regelpensionsalter

  • Pensionsgutschrift: 2.600 Euro
  • Reduktion der Arbeitszeit: 25 Prozent
  • Höhe der Teilpension: 650 Euro (25 Prozent von 2.600 Euro) minus 2,7 Prozent Abschlag (1,8 Prozent pro Jahr bei der Schwerarbeitspension) = 632 Euro

Bruno, 62 Jahre alt, Langzeitversichert, er hat mit 62 Jahren Anspruch auf Langzeitversichertenpension.

  • Pensionsgutschrift: 2.800 Euro
  • Reduktion der Arbeitszeit: 75 Prozent
  • Höhe der Teilpension: 2100 Euro (75 Prozent von 2.800 Euro) minus 12,6 Prozent Abschlag (4,2 Prozent pro Jahr bei Langzeitversichertenpension) = 1.835 Euro

Maria, 61,5 Jahre alt (das Regelpensionsalter von Frauen steigt seit Anfang Jänner 2024 schrittweise – von 60 auf 65 Jahre anno 2033) – Die Arbeitnehmerin hat im Juli 2026 das Regelpensionsalter von 61,5 Jahren erreicht.

  • Pensionsgutschrift: 2.300 Euro
  • Reduktion der Arbeitszeit: 50 Prozent
  • Höhe der Teilpension: 50 Prozent von 2.300 Euro, kein Abschlag = 1.150 Euro

Unterschiede bestehendes und neues Modell der Teilpension

Modell aus 2016 (in der damaligen Reform unter BM Hundstorfer und BM Stöger eingeführt)Künftiges Modell ab Jänner 2026 2026 (Teil des aktuellen Pensionsreformpakets der Regierung 2024–2025)
Reduktion der Arbeitszeit um 40–60 Prozent möglich.Reduktion der Arbeitszeit um 25–75 Prozent möglich – also flexibler und individueller gestaltbar
Teilpension wurde als Ausgleichszahlung vom Staat (AMS) gewährt – der Arbeitgeber musste zustimmen.Der/die Versicherte bezieht einen Teil der Pension aus dem eigenen Pensionskonto, es ist keine staatliche Ersatzleistung, sondern eigene Pensionsleistung.
Durch Steuermitteln finanzierter Zuschuss („Pseudopension“) bei reduzierter Arbeitszeit.Versicherte beziehen echten Teil ihrer Pension aus dem eigenen Konto.  
Nur möglich VOR Pensionsanspruch.  Nur möglich AB Pensionsanspruch
Abhängig vom ArbeitgeberwillenUnabhängig vom Arbeitgeber – individuelle Entscheidung
Kaum wirksam – geringe NutzungGeplant als wirksames, weit verbreitetes Modell zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters.
Finanzielle Belastung für das System.Budget-Entlastung durch längere Beitragszeiten und verzögerten Vollpensionsantritt.