Rund um das Thema Trinkgeld wurde zuletzt viel diskutiert. Jetzt steht fest: Trinkgeld war, ist und bleibt steuerfrei!
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Trinkgeldpauschale, also die Grundlage für die Sozialversicherungsabgaben, neu geregelt und österreichweit vereinheitlicht – ein großer Erfolg für den ÖAAB und die ÖAAB-FCG-AK-Fraktionen.
Unser Ziel war klar: Keine Abstriche bei der Steuerfreiheit und volle soziale Absicherung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Genau das wurde erreicht!
Die neuen Pauschalbeträge pro Monat (unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Trinkgeldes):
2026: mit Inkasso: € 65 ohne Inkasso: € 45
2027: mit Inkasso: € 85 ohne Inkasso: € 45
2028: mit Inkasso: € 100 ohne Inkasso: € 50
Auf Basis dieser Beträge werden Sozialversicherungsbeiträge für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung berechnet – ohne Einbußen für die Beschäftigten. Dabei leisten auch Arbeitgeber ihren Anteil. Das stärkt die Absicherung und sorgt für Fairness im System Weitere Vorteile der Reform: Rechtssicherheit für Betriebe und Beschäftigte, keine rückwirkenden Nachforderungen, Generalamnestie für laufende Verfahren, Weniger Bürokratie – mehr Planbarkeit, Trinkgeld bleibt steuerfrei
