Der Zuverdienst in der Pension ab dem Regelpensionsalter wird künftig stark entlastet. Darüber hinaus wird ein Maßnahmenpaket mehr Menschen über 60 in Beschäftigung halten.
Kern des neuen Modells ist ein Steuerfreibetrag für den Zuverdienst in der Alterspension: Ab 2027 können Pensionistinnen und Pensionisten bis zu 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. Zusätzlich ist eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmer in einer echten Alterspension vorgesehen. Dienstgeber leisten lediglich den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung, alle weiteren Lohnnebenkosten bleiben unverändert.