Agnes Totter: Bildung – Neues aus dem Nationalrat

Digitale Endgeräte für Pflichtschullehrer*innen und 1,4 Milliarden Euro für den Breitbandausbau

Im Rahmen des 8-Punkte-Plans werden im Schuljahr 2021/22 die Pflichtschüler*innen der 5. und 6. Schulstufen mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Ab dem darauffolgenden Schuljahr 2022/23 ist die Ausgabe jeweils für die 5. Schulstufen vorgesehen.

Auch das Lehrpersonal der Pflichtschulen soll vom 8-Punkte-Plan profitieren. In den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 werden mit jeder neu beginnenden Schulklasse den Lehrkräften drei digitale Endgeräte bereitgestellt. Damit wird gewährleistet, dass auch die Pädagog*innen bestens für den digitalen Unterricht ausgestattet sind.

Die Bundesregierung investiert 1,4 Milliarden Euro in den Breitbandausbau. Dadurch wird eine gut funktionierende Internetanbindung für die digitalen Endgeräte an den Pflichtschulen, insbesondere im ländlichen Raum, gewährleistet. Damit legt die Bundesregierung durch die größte Investition aller Zeiten in Infrastruktur den Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg für die Bevölkerung in allen Regionen Österreichs.

200 Millionen Euro für zusätzliche Förderunterrichtsstunden

Mit der Investition von 200 Millionen Euro in zusätzliche Förderunterrichtsstunden sind zwei Millionen Einzelförderstunden vorgesehen. Das sind umgerechnet zwei Förderstunden pro Klasse und Woche. Davon können alle Schüler*innen profitieren, insbesondere aber jene, die aufgrund der COVID-19-Pandemie einen hohen Lernrückstand aufweisen. Das BMBWF stellt diese Zusatzstunden zielgerichtet zur Kompensation COVID-bedingter Defizite zur Verfügung.

Die Förderressourcen sind in erster Linie mittels schon bestehender und gesetzlich verankerter Instrumente und der damit verbundenen Maßnahmen in Anwendung zu bringen. Diese sind insbesondere: Teilungen in Gegenständen (auch temporär), Kleingruppenunterricht (auch temporär), individuelle Fördermaßnahmen, Förderunterricht, Leseförderung und dgl. mehr.

Diese zusätzliche Fördermöglichkeit ist auch für das kommende Schuljahr 2021/22 vorgesehen.

Administrative Assistenz

Im Pflichtschulbereich war bis vor kurzem für den administrativen Bereich keine eigene Stelle vorgesehen. Aufgaben der schulischen Verwaltung obliegen in erster Linie den Direktorinnen und Direktoren. In vielen Schulen übernehmen auch zunehmend Lehrer*innen organisatorische Aufgaben. Aus diesem Grund setzt sich der Lehrerbund seit Langem für den Einsatz von professioneller administrativer Assistenz an unseren Pflichtschulen ein. Schulleitungen sollen sich wieder besser der Schulentwicklung und dem Schulmanagement, Pädagog*innen der Förderung der Schüler*innen widmen können.

Das Bildungsministerium und das Arbeitsministerium in Zusammenarbeit mit dem AMS haben nach viel Überzeugungsarbeit unsererseits das Projekt der administrativen Assistenz an Pflichtschulen ins Leben gerufen.

Sie bringt eine Vielzahl an Vorteilen mit sich:

  • dringend benötigte Entlastung der Pflichtschulstandorte im administrativen Bereich
  • Fokussierung der verschiedenen Professionen auf ihre Kernaufgaben
  • Belebung des Arbeitsmarktes insbesondere im ländlichen Raum
  • effizienten Personaleinsatz durch zentrale Bündelung bei einem Träger pro Land und enge Anbindung an die Bildungsdirektion.

Das Modell sieht vor, Langzeitarbeitslose, benachteiligte Personen am Arbeitsmarkt oder Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger an Pflichtschulen einzusetzen. In der Steiermark sind bis zu 117 Stellen (auch Teilzeit) und 70 Vollzeitäquivalente (VZÄ), mit einer Förderlaufzeit bis 2022 anberaumt. Eine Verlängerung dieses Projektes ist uns bereits zugesagt worden!

Das AMS leistet 66,67 % Eingliederungsbeihilfe pro angestellter administrativer Assistenz. Die St:WUK als Trägerverein des Landes übernimmt im Rahmen der Trägerschaft unter anderem folgende Aufgaben:

  • Anstellung der Personen, Lohnverrechnung, Arbeitsverträge etc.
  • Beantragung und Abwicklung der AMS-Förderung.

Damit dieses Projekt entsprechend aufgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass die Gemeinden als Schulerhalter mit ins Boot geholt werden. Eine umfassende Information der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist daher dringend notwendig.

Nachdem der Bund 66,67% der Kosten übernimmt, beträgt der Anteil der Gemeinde bei einer Vollzeitkraft ca. 12.000,- € pro Jahr, bei Minderzeit natürlich entsprechend weniger. Die gesamten Overheadkosten werden vom Land Steiermark übernommen. Das bedeutet, dass die administrativen Hilfskräfte über das AMS gesucht und beim Trägerverein St:WUK angestellt werden. Der Gemeinde erwachsen keine weiteren zusätzlichen Verpflichtungen – weder ein Angestelltenverhätnis, noch Lohnverrechnung noch bei Projektende eine etwaige Behalteverpflichtung.

In Graz und in der Bildungsregion Südoststeiermark ist der Prozess zur Etablierung der administrativen Assistenz bereits erfolgreich aufgesetzt worden. Die ersten Sekretariate wurden schon eingerichtet.

Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen von Direktorinnen und Direktoren wissen wir, dass eine Unterstützung im administrativen Bereich unerlässlich ist und ich freue mich, dass auf Bundesebene dementsprechend auf diese Problematik eingegangen wurde!

Der diesbezügliche Prozess muss allerdings ein „bottom up-Prozess“ auf Ebene der Bildungsregionen sein – die Kommunikation mit den Gemeinden, die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Einschulung, etc. soll und kann uns nicht vom Bundesministerium abgenommen werden.

Wir vom Lehrerbund sind gerne bereit, beim Aufsetzen des Prozesses zu unterstützen, weil wir überzeugt sind, dass dieser erfolgreich durchgeführt werden kann und die administrative Assistenz zu einer Qualitätssteigerung unserer Schulen führt.