AK-Wohnbauförderung 2022

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark gewährt einen einmaligen Zinsenzuschuss zum Zinsenaufwand von nichtgeförderten Krediten oder Darlehen in der Höhe von max. € 1.200,00 nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Letzter Einreichtermin ist der 31. März 2023 (Datum des Poststempels).
Später eingelangte Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und die Voraussetzungen für die Gewährung des Zinsenzuschusses finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer Steiermark: Eigenheimförderung | Arbeiterkammer Steiermark

Quelle: Arbeiterkammer Steiermark