Eine aktuelle Dienstrechtsnovelle erhöht die Attraktivität des Dienstgebers Land Steiermark am Arbeitsmarkt und bringt auch für bereits im Dienst befindliche Kolleginnen und Kollegen entsprechende Verbesserungen.
Zeitvorrückung und Vordienstzeiten:
Bisher betrug der für die Vorrückung von der ersten in die zweite Gehaltsstufe erforderliche Zeitraum fünf Jahre. Dieser Zeitraum wird generell auf zwei Jahre reduziert, diese besoldungsrechtliche Anpassung wird von Amts wegen vorgenommen. Die Anrechnung von Vordienstzeiten wird flexibler gestaltet und der individuelle berufliche Hintergrund angemessener berücksichtigt.
„Diese besoldungsrechtlichen Anpassungen sorgen für eine faire und transparente Gehaltsentwicklung und stärken gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Steiermark als Arbeitgeber. Ein großer Dank gebührt dabei der Steiermärkischen Landesregierung, allen voran Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler, Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang sowie dem ressortzuständigen Landesrat Werner Amon, die durch eine konstruktive Zusammenarbeit und stetige Gesprächsbereitschaft die Umsetzung dieses zukunftsweisenden Pakets ermöglicht haben“, so LPV-Obmann Mag. Georg Pessler.
