August Wöginger: „Wir müssen jene unterstützen, die durch die Krise arbeitslos geworden sind!“

Bereits im März 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, die Notstandshilfe auf das Niveau der Arbeitslosenunterstützung zu heben. Diese Regelung ist Ende des Jahres ausgelaufen. Um auch weiterhin die Menschen, die meist unverschuldet arbeitslos geworden sind, davor zu schützen in die Notstandshilfe zu schlittern, ist diese Regelung nun bis Ende März 2021 verlängert worden.

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„Es ist unsere politische Verantwortung, dass wir auch jene unterstützen, die in dieser Krise arbeitslos geworden sind,“ zeigt sich ÖAAB-Bundesobmann KO August Wöginger erfreut über die Verlängerung der Regelung die Notstandshilfe auf das Niveau der Arbeitslosenunterstützung zu heben.

Die Regelung ist Ende des Jahres ausgelaufen. Durch die Verlängerung erhalten Notstandshilfeempfängerinnen und -empfänger rückwirkend bis Ende März 2021 eine Unterstützung in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

„Die Notstandshilfe beträgt normalerweise 92-95 Prozent des Arbeitslosengelds. Mit der Anhebung tragen wir zur akuten Bewältigung der Krise bei und stellen sicher, dass Arbeitslose zum jetzigen Zeitpunkt nicht in die Notstandshilfe abrutschen“, betont Wöginger. Von der erhöhten Notstandshilfe profitieren rund 200.000 Menschen pro Monat.

Derzeit sind etwa 533.000 Personen beim AMS gemeldet; mehr als 65.000 davon befinden sich in Schulung. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von mehr als 112.000 arbeitslosen Menschen. Etwa 440.000 befinden sich nach wie vor in Kurzarbeit, hob der Bundesobmann dieses einzigartige Modell in Europa besonders hervor. Bisher wurden rund 5,7 Milliarden Euro für die Kurzarbeit ausbezahlt, für die Phase 3 wurden 4,3 Milliarden Euro bewilligt. „Das sichert Jobs und Einkommen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so Wöginger. Eine nochmalige Verlängerung der Kurzarbeit werde gerade ausgearbeitet. Arbeitsminister Kocher sei zudem dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Home Office zu fixieren, so Wöginger, der auch auf die Arbeitsstiftung mit 700 Millionen Euro im heurigen und nächsten Jahr und die Wichtigkeit von Qualifizierung verwies.

Besonders erfreulich sei es ebenso, dass die Bundesregierung beschlossen hat, die derzeit bereits gültigen Regelungen zum Homeofficebereich ebenfalls zu verlängern, so Wöginger weiter. So wird bis Ende Juni die Auszahlung der Pendlerpauschale auch an all jene, die derzeit im Home-Office arbeiten oder sich in Kurzarbeit oder in Quarantäne befinden, verlängert. Weiterbestehen wird bis 30. Juni auch die steuerfreie Behandlung von Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschlägen (für Überstunden).