Nicht mehr ausschließlich im Betrieb oder der eigenen Wohnung: Künftig ist das Arbeiten auch bei Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten möglich. Beim neuen „Teleworking“ ist auch der Unfallversicherungsschutz klar geregelt. Wichtig: Es braucht jedenfalls eine einvernehmliche Telearbeitsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Homeoffice-Pauschale von 3€ pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr wird für die Telearbeit übernommen!
Es steht für uns fest: Telearbeit ist gekommen, um zu bleiben.
Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt diese Arbeitsform mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein. Das neue Gesetz bietet nun klare Spielregeln!
