Dialog 4.0: Einladung zum ÖAAB-Online-Talk mit Volksanwalt Werner Amon

Wir freuen uns Sie zum 2. ÖAAB-Online-Talk Dialog 4.0 recht herzlich einladen zu dürfen!

Thema: Die Krise aus Sicht von Volksanwalt Werner Amon 
Vortragender: Voksanwalt Werner Amon, MBA

Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden und einmal wiedergewählt werden können. Die Mitglieder der Volksanwaltschaft arbeiten kollegial zusammen und sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie können nicht abgewählt, abberufen oder ihres Amtes enthoben werden. Die Volksanwälte werden vom Bundespräsidenten angelobt.

Die Mitglieder der Volksanwaltschaft müssen zum Nationalrat wählbar sein und über Kenntnisse der Organisation und Funktionsweise der Verwaltung verfügen. Da die Volksanwaltschaft auch die Einhaltung von Menschenrechten kontrolliert, müssen die Mitglieder auch auf diesem Gebiet über Kenntnisse verfügen.

Derzeit sind Werner Amon, MBA, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Sie wurden vom Nationalrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2025 gewählt. Der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechselt jedes Jahr Ende Juni.

  • Wann: Dienstag, 26.01.2021
  • Uhrzeit: 17:00 Uhr
  • Dauer: ca. 1 Stunde

Wir bitten um Anmeldung bis 22.01.2021 unter: office@www.steirischeroeaab.at.
Der Zugangslink für das ZoomMeeting wird persönlich zugesandt.

Wir freuen uns auf Sie!

Seit 1. Juli 2019 ist Werner Amon, MBA Volksanwalt und betreut als Generalsekretär des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) im Interesse von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Ausbau und die Stärkung von Ombudsman-Einrichtungen weltweit. Auf Bundesebene ist er für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Amon die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.