ÖAAB-FCG für telefonische Krankschreibung und dauerhafte E-Medikation

Schwarze Arbeitnehmer-Vertreter sehen dringend Handlungsbedarf!

Angesichts der alarmierenden Corona-Zahlen sehen die ÖVP-nahen Gewerkschafter (ÖAAB-FCG) dringlichen Handlungsbedarf zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos in den Arztpraxen.

So fordert Peter Amreich, geschäftsführender FCG-Landesvorsitzender Steiermark, dass die mit 1. September 2020 abgeschaffte telefonische Krankschreibung unverzüglich wieder eingeführt werden muss. „Es ist zu wenig, wenn lediglich bei Corona-Verdachtsfällen per Anruf krankgeschrieben werden kann. Die Gefahr der Ansteckung besteht bei allen Patienten, daher sollten nicht unmittelbar notwendige Konsolidationen derzeit reduziert werden“.

Auf rasches Handeln drängt auch Franz Gosch, FCG-Landesvorsitzender und FCG/GPA-djp Bundesgeschäftsführer, angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen muss umgehend eine Entlastung der Arztpraxen ermöglicht werden: „Wir müssen jetzt das Risikos für Patienten und Personal mit einer Sofortmaßnahme reduzieren“.

Die ÖAAB-FCG Fraktion in der Arbeiterkammer hat für die Vollversammlung am Donnerstag, den 29.10.2020 gleich zwei Anträge zum Thema initiiert, welche wegen der Dringlichkeit als gemeinsame Anträge mehrerer Fraktionen eingebracht wird. „Wir fordern nicht nur, wie im Antrag die Wiedereinführung der fernmündlichen Krankmeldung für die Zeit der Pandemie, sondern auch die telefonische Rezeptverschreibung über die Dauer der Corona-Krise hinaus. Dies hat sich in jeder Hinsicht als zweckmäßig erwiesen und soll für die Zukunft beibehalten werde, so der ÖAAB-FCG Fraktionsvorsitzende in der Arbeiterkammer Günther Ruprecht.

Die Forderungen der Christgewerkschaftern richten sich nicht nur an die Politik, denn diese Maßnahmen könnten sehr rasch auch vom Dachverband der Sozialversicherungsträger in einer Richtlinie umgesetzt werden.

Am Bild: Peter Amreich (ÖAAB-FCG) fordert rasches Handeln zur Reduzierung des Corona-Ansteckungsrisikos.