Förderungen zur Erhaltung steirischer Kleindenkmäler

Das Land Steiermark hat ein Förderungsprogramm zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern in der Steiermark aufgelegt. Unterstützt wird die Renovierung, Restaurierung und Revitalisierung von Kapellen, Bildstöcken, Feldkreuzen, Pest- und Grenzsäulen sowie anderer derartiger Denkmäler. Insgesamt stehen dafür 150.000 Euro zur Verfügung – maximal 5.000 Euro pro eingereichtem Projekt.

In jeder steirischen Gemeinde stehen solche Zeugnisse der gelebten Erinnerungskultur – darunter auch rund 1.400 denkmalgeschützte. Ob weltlich oder religiös orientiert, diese Denkmäler sind unübersehbare Symbole des Erinnerns.

Kulturlandesrat Christopher Drexler: „Die vielen eindrucksvollen Denkmäler zeigen das menschliche Handeln in der Vergangenheit und geben Einblicke in das Erleben und Bewältigen alltäglicher und tiefgreifender Ereignisse. Sie sind Zeichen der Erinnerung und Ausdruck der tiefen Verbundenheit zu unserer Heimat – der Steiermark. Ich danke allen, die sich mit viel Einsatz, Hingabe und Engagement für die Erhaltung der Denkmäler in der Steiermark stark machen – dafür werden unzählige, meist ehrenamtliche Stunden investiert. Mit diesem Förderprogramm zur Erhaltung von steirischen Kleindenkmälern wollen wir sie unterstützen und so gemeinsam wertvolle Erinnerungen und Andenken bewahren.“

Das Förderprogramm im Detail

Das Kulturressort des Landes Steiermark unterstützt die Renovierung, Restaurierung und Revitalisierung von Flur- und Kleindenkmälern in der Steiermark durch substanzerhaltende Maßnahmen nach den Standards der Baudenkmalpflege. Der Förder-Call richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Institutionen bzw. Körperschaften. Einreichungen sind über den Kulturserver (www.kultur.steiermark.at) bis zum 30. April 2022 möglich. Der Umsetzungszeitraum für die genehmigten Projekte erstreckt sich von 1. August 2022 bis längstens 31. Juli 2023. Insgesamt stehen 150.000 Euro für das Förderprogramm zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern in der Steiermark zur Verfügung. Pro Förderungswerberin bzw. Förderungswerber sind es maximal 5.000 Euro.

Hier geht es zur Ausschreibung: Call_Denkmal_2022-2023_Ausschreibungstext

Fotohinweis: Toni Muhr