Höheres Schulstartgeld

Der Schulbeginn steht vor der Tür. Die Bundesregierung unterstützt Eltern von Schulkindern mit einer erhöhten Familienbeihilfe. Das sogenannte „Schulstartgeld“ ist für Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren. Dadurch werden heuer pro Kind 116,10 Euro überwiesen. Dieses Geld wurde bereits gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Schulstartgeld:

•  Im Zuge der Valorisierung der Sozialleistungen wurde auch das Schulstartgeld um rund 10 Prozent erhöht. 2022 wurden 105,80 Euro ausbezahlt. Seit heuer sind es 116,10 Euro pro Kind. Dazu ist kein Antrag notwendig. Der Anspruch besteht automatisch.

•  Voraussetzung ist, dass das Kind im jeweiligen Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollendet hat. Der Anspruch erlischt ab jenem Kalenderjahr, in dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet. Heuer wird für jene Kinder das Schulstartgeld gewährt, die im Zeitraum 01. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2018 geboren wurden.