Kalte Progression: Bundesregierung stärkt Erwerbseinkommen und Familien mit Kindern!

Die Systematik der Abschaffung der kalten Progression sieht vor, dass 2/3 automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Im Rahmen des „verbleibenden Drittels“ möchte die Bundesregierung den Erwerbstätigen sowie den Familien etwas zurückgeben bzw. die Lebensumstände erleichtern. Die Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden gesetzlich voll valorisiert. Folgende Maßnahmen sind konkret vorgesehen:

  • Gestaffelte Anpassung der Tarifgrenzen
  • Volle Anpassung der Absetzbeträge
  • Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden
  • Erhöhung des Gewinnfreibetrages
  • Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Verlängerung der Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Erhöhung des Kindermehrbetrages
  • Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten