Das maximale steuerfreie Taggeld steigt von 26,40 Euro auf bis zu 30 Euro.
Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro erhöht.
Grundsätzlich sind die Kosten einer Dienstreise steuerlich absetzbar. Diese Reisekosten fallen dabei unter den Begriff der Werbungskosten. Wenn der Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers eine Dienstreise antritt und im Zuge dessen Aufwendungen leisten muss, so kann er die entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Kosten nicht in voller Höhe vom Arbeitgebers abgegolten werden.
