Neues Homeoffice-Gesetz

Das Homeoffice-Gesetz, das seit April 2021 das Arbeiten in den eigenen vier Wänden gesetzlich regelt, soll nun ausgeweitet werden. Bisher waren die erbrachten Arbeitsleistungen an einem Co-Working-Space oder sonstigen öffentlichen Orten wie Parks und Kaffeehäuser nicht umfasst. Das soll sich ändern und damit eine Forderung des ÖAAB umgesetzt werden. 

Quelle: ÖAAB-Bundesleitung

Weitere Infos hier:

https://nl.oeaab.com/u/nrd.php?p=tCe1p6CqMo_2832_6181247_1_3&ems_l=6459809&_esuh=_11_6f2daf8b90ef487c7ca0d862d0b5f659e92db252a082883ee79fc02337e3f06c