Das Homeoffice-Gesetz, das seit April 2021 das Arbeiten in den eigenen vier Wänden gesetzlich regelt, soll nun ausgeweitet werden. Bisher waren die erbrachten Arbeitsleistungen an einem Co-Working-Space oder sonstigen öffentlichen Orten wie Parks und Kaffeehäuser nicht umfasst. Das soll sich ändern und damit eine Forderung des ÖAAB umgesetzt werden.
Quelle: ÖAAB-Bundesleitung
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