ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger: Gutscheine statt Weihnachtsfeiern

Betrieblicher Absetzbetrag von 365 Euro soll für Gutscheinaktionen ausgeweitet werden

Gutscheine statt Weihnachtsfeiern sollen heuer von den Betrieben an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschenkt werden können, sagte heute, Dienstag, ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer. Laut Einkommensteuergesetz können Unternehmen für Firmen- oder Weihnachtsfeiern bzw. Grillfeste 365 Euro pro Jahr absetzen. Dieser Betrag ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerbefreit. Diese Regelung soll nun auch für Gutscheinaktionen gelten.

Unternehmen sollen damit Gutscheine weitergeben können, die Steuerbegünstigung für Betriebe soll – wie auch die Steuerfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – aufrecht bleiben. „Gerade in Zeiten, in denen keine Weihnachtsfeiern stattfinden können, und auch im Frühjahr oder Sommer so gut wie keine Feste möglich waren, ist so eine Maßnahme gerechtfertigt und notwendig“, unterstreicht der Klubobmann.

ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger und Generalsekretär Christoph Zarits

Dieser neue Bonus komme gleich drei Bereichen zugute: Den Betrieben, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und dem gesamten Handel, so Wöginger, der dieses Modell mit dem Appell verknüpft, damit die regionale Wirtschaft zu unterstützen.

Es gebe bereits in vielen österreichischen Regionen Beispiele, bei denen sich Geschäfte zu Einkaufsgemeinschaften zusammenschließen, führte der oberösterreichische Mandatar in diesem Zusammenhang zwei Modelle aus seiner Heimatregion an. Wöginger, der auch Schärdinger ÖVP-Bezirksparteiobmann ist, verwies auf den „Schärdinger Taler“: An dieser Aktion haben sich etwa 100 Handels- und Lebensmittelgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe beteiligt, bei denen man diesen „Taler“ einlösen kann. Auch seine Nachbargemeinde Andorf habe ein derartiges Projekt, bei dem man „Andorf Aktiv Gutscheine“ unter anderem im Lebensmittelhandel, bei Modehäusern, Spielwarengeschäften oder Tankstellen einlösen kann.

„Wir appellieren daher an die Betriebe, diese Möglichkeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser schwierigen Zeit zu nutzen und damit auch die regionale Wirtschaft bestmöglich zu fördern“, so der Klubobmann. Dies sei eine „Win-win-Situation“, da sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon profitieren. Wöginger ist davon überzeugt, dass viele Betriebe diese neue Regelung gerne in Anspruch nehmen werden.