ÖAAB informiert: Arbeiten bei Hitze

In den Sommermonaten steigt nicht nur die Temperatur, sondern auch das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien  Es gibt keine gesetzliche Grundlage da­für, den Arbeitsplatz zu ver­lassen, wenn die sommer­liche Temperatur zu hoch ist. Die Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um eine Gefährdung der Gesundheit durch Hitze oder Sonneneinstrahlung zu verhindern.

Link zu mehr: ÖAAB – Arbeiten bei Hitze (oeaab.com)

Quelle: ÖAAB-Bundesleitung