ÖAAB informiert: Schutz von Risikogruppen am Arbeitsplatz

Schutz von Risikogruppen am Arbeitsplatz

 

Es gab eine Expertenrunde zur Definition der Risikogruppe – das Ergebnis war eine enge Gruppe mit schweren Erkrankungen, die bei einer Infektion in der Regel einen besonders schweren Krankheitsverlauf aufweisen. Darunter fallen Menschen mit schweren Erkrankungen wie Lungen-, Herz- oder Nierenerkrankungen, Menschen die kürzlich eine Organtransplantation hatten oder Krebspatienten in Behandlung.

Diese Personen haben nun einen Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderungen am Arbeitsplatz. Ist beides nicht möglich, besteht die Möglichkeit auf eine bezahlte Dienstfreistellung. Der Arbeitgeber bekommt das fortgezahlte Entgelt in diesem Fall vom Krankenversicherungsträger rückerstattet.

 

Zum genauen Verfahren:

  • Betroffene Personen erhalten ein Schreiben von ihrem Krankenversicherungsträger (wenn man glaubt der Risikogruppe anzugehören, kann man auch ohne Schreiben zum Arzt gehen)
  • Auf Basis des Schreibens kann man zum behandelnden Arzt gehen – dieser prüft anhand der Empfehlungen der Expertengruppe, ob die Voraussetzungen für ein Risiko-Attest vorliegen
  • Das Risiko-Attest kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden
  • Der Arbeitgeber prüft, ob Homeoffice oder eine Adaptierung des Arbeitsplatzes möglich ist – ist dies nicht der Fall, ist eine bezahlte Dienstfreistellung möglich.
  • Der Arbeitgeber kann das fortgezahlte Entgelt in diesem Fall beim Krankenversicherungsträger auf Antrag und binnen 6 Wochen zu 100% rückerstatten.

 

 

FAQ

Was bedeutet der neue „besondere Schutz von Risikogruppen“?

In den vergangenen Wochen wurden von Arbeitgebern bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Dazu zählen beispielsweise – je nach Tätigkeit – die Möglichkeiten für Homeoffice, die Arbeitsplatzumgestaltung zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes, errichtete Barrieren wie Plexiglaswände oder die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.

Mit Gesetzesänderung wird nun eine Grundlage für weitere Schutzmaßnahmen für unselbstständig Erwerbstätige gelegt: Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.

 

Welche Personen zählen zu dieser Risikogruppe?

Jüngere Menschen sind seltener von schweren COVID-Krankheitsverläufen betroffen. Eine chronische Erkrankung zu haben erhöht das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf noch nicht (z.B. Personen, deren hoher Blutdruck gut mit Medikamenten eingestellt ist). Wenn allerdings Personen mit einer schweren chronischen Grunderkrankung zusätzlich an COVID-19 erkranken, ist das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs erhöht. Dieses erhöhte Risiko trifft glücklicherweise nur auf einen kleinen Anteil von Personen zu. Zu dieser Personengruppe zählen unter anderem Menschen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. mit COPD im fortgeschrittenen Stadium oder mit zystischer Fibrose), mit fortgeschrittenen chronischen Nierenerkrankungen (z.B. Personen nach Nierentransplantation oder die Dialyse benötigen), mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz sowie Menschen, die aktuell eine Krebstherapie erhalten oder diese erst innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen haben. Erkrankungen wie diese können einen ungünstigen Erkrankungsverlauf annehmen lassen. Daher sollen sie zusätzlichen Anspruch auf Schutzmaßnahmen erhalten.

 

Gilt dies auch für Personen aus der kritischen Infrastruktur?

Ja, diese Regelung gilt auch für Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind.

 

Ab wann treten die entsprechenden Regelungen dazu in Kraft?

Die gesetzlichen Grundlagen werden voraussichtlich Anfang Mai in Kraft treten.

 

Wie erfahre ich, ob ich zur einer Risikogruppe gehöre?

Die meisten der Betroffen können über entsprechende Medikamente, die eingenommen werden müssen, identifiziert werden. Diese Personen erhalten daher einen Brief von der Sozialversicherung, welcher auf die gesetzliche Möglichkeit hinweist. Die Briefe werden voraussichtlich in der ersten Maiwoche bei den Betroffenen ankommen.

Ein kleinerer Teil der Betroffenen wird sich auch ohne Brief ab Anfang Mai aktiv bei ihren behandelnden Ärzten zur individuellen Risikoanalyse melden können (z.B. Patienten mit Krebstherapie, die keine „verschrieben Medikamente“ einnehmen, da sie ihre Behandlung im Krankenhaus erhalten oder Dialyse-Patienten). Die vollständige Definition der Risikogruppen wird daher hier auf der Website veröffentlicht werden, sobald das Gesetz Anfang Mai in Kraft tritt.

 

Wie funktioniert die Risikobeurteilung bei der Ärztin/beim Arzt?

Die Ärztin/der Arzt führt die Risikoabschätzung gemeinsam mit den Patienten anhand der Empfehlungen zur individuellen Risikoanalyse für einen schweren Krankheitsverlauf durch. Besteht eine schwere Grunderkrankung, die diesen Empfehlungen entspricht, wird ein COVID-19-Risikoattest ausgestellt.

 

Wie wurde die Definition der Risikogruppen erstellt?

Eine Expertengruppe aus 3 Vertretern des BMSGPK, 1 Vertreterin des BMAJF, 3 Vertretern der Ärztekammer und 3 Vertretern der Sozialversicherung hat in mehreren Sitzungen auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu COVID Erkrankten in Österreichs Spitälern und der internationalen wissenschaftlichen Ergebnisse die Personengruppen identifiziert, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben könnten.

 

Wie werden Menschen, die ein Risikoattest erhalten haben, geschützt?

Arbeitgeber und Betroffene müssen gemeinsam abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich sind. Ist dies nicht möglich, kann Home-Office in Anspruch genommen werden. Ist auch dies nicht möglich, besteht Anspruch auf Freistellung.

 

Ich habe ein Risikoattest erhalten. Habe ich eine höhere Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs, wenn ich an COVID-19 erkranke?

Nein, die Zugehörigkeit zur Risikogruppe gibt keine Auskunft über die individuelle Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf. Die Infektion kann dennoch mild verlaufen. Genauso können schwere Krankheitsverläufe auch bei Personen ohne COVID-19 Risikoattest auftreten.

 

Bedeutet das Schreiben der Sozialversicherung, dass ich vom Dienst freigestellt werde?

Nein. Zuerst muss eine individuelle Risikoabschätzung durch die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt vorgenommen werden. Wird ein COVID-19 Risikoattest ausgestellt, werden die weiteren Maßnahmen mit dem Dienstgeber gemeinsam besprochen.

 

Was soll ich machen, wenn ich unsicher bin, ob ich zur Risikogruppe gehöre und keinen Brief erhalten habe?

Bitte um etwas Geduld, die Briefe werden frühestens in der ersten Maiwoche bei den Betroffenen einlangen. Sollten Sie danach immer noch keinen Brief erhalten haben und unsicher sein, können sie mit Ihrer behandelnden Ärztin/ ihrem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen. Dieser kann Ihnen auf Basis der Empfehlungen zur individuellen Risikoanalyse darüber Auskunft geben.