Die Pensionsanpassung 2025 ist analog zur Pensionsanpassung 2024 ausgestaltet und beträgt 4, 6 Prozent.
Für Pensionen, die ein Gesamtpensionseinkommen von mehr als 6.060 Euro aufweisen, gilt jedoch eine Erhöhung um einen Fixbetrag i.H.v. 278, 76 Euro. Das sind 4,6 Prozent von 6.060 Euro.
Darüber hinaus wird die Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung auch 2026 ausgesetzt. Somit erhalten Personen, die im Jahr 2025 in Pension gehen, im Jahr 2026 die volle erstmalige Pensionserhöhung. Das erfolgt analog zu der Aussetzung für die Kalenderjahre 2024 und 2025
Außerdem hat die Bundesregierung beschlossen, für bestimmte Pensionsneuzugänge im Jahr 2025 ähnlich wie für 2024: eine Schutzklausel hinsichtlich der Aufwertung des Pensionskontos einzuführen. Die Schutzklausel für 2025 führt zu einer Erhöhung der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 am Pensionskonto um 4, 5 Prozent.
