So wirkt die neue Entlastung – Die Beispiele

Die Bundesregierung hat mit Anfang Jänner 2023 die „Kalte Progression“ zur Gänze abgeschafft. Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der Kalten Progression automatisch via Anhebung der
Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Die Bundesregierung hat
sich zudem verpflichtet, einen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden „sozialen“ Drittels des Inflationsvolumens zu fassen. Wie Sie von den Entlastungsmaßnahmen profitieren, finden Sie hier: So wirkt die neue Entlastung – Die Beispiele – Zur Sache (zur-sache.at)