Sozialminister Rauch gefordert: ÖAAB-Landesobmann Günther Ruprecht: „Zeitpunkt des Pensionsantritts darf nicht über Höhe der Pension entscheiden“

Menschen, die momentan in Pension gehen, müssen mit nicht akzeptablen, finanziellen Einbußen rechnen. Durch die verzögerte Ermittlung der Pensionshöhe und die momentan vorherrschende hohe Inflation verlieren sie bis zu 1.700 Euro pro Jahr. Ermittelte Werte werden erst zwei bis drei Jahre später wirksam, daher ist die Teuerung bei aktuellen Pensionen noch nicht abgebildet.
Diese Benachteiligung bleibt dann für die gesamte Dauer des Pensionsbezugs aufrecht.

Ruprecht: „Diese Ungerechtigkeit gilt es schnellstmöglich zu beseitigen. Leistung muss sich lohnen!
Die Höhe der Pension darf nicht davon abhängen, ob man einen günstigen oder ungünstigen Zeitpunkt für den Pensionsantritt erwischt! Nach 45 bis 50 Arbeitsjahren kann die Pensionshöhe nicht von einem Fehler im Gesetz abhängig und dem Zufall überlassen sein.“