Trinkgeld bleibt steuerfrei – keine Abstriche bei sozialer Absicherung!

Rund um das Thema Trinkgeld wurde zuletzt viel diskutiert. Jetzt steht fest: Trinkgeld war, ist und bleibt steuerfrei!
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Trinkgeldpauschale, also die Grundlage für die Sozialversicherungsabgaben, neu geregelt und österreichweit vereinheitlicht – ein großer Erfolg für den ÖAAB und die ÖAAB-FCG-AK-Fraktionen.

Unser Ziel war klar: Keine Abstriche bei der Steuerfreiheit und volle soziale Absicherung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Genau das wurde erreicht!

Die neuen Pauschalbeträge pro Monat (unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Trinkgeldes):

2026:   mit Inkasso:    € 65     ohne Inkasso: € 45
2027:   mit Inkasso:    € 85     ohne Inkasso: € 45
2028:   mit Inkasso:    € 100   ohne Inkasso: € 50

Auf Basis dieser Beträge werden Sozialversicherungsbeiträge für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung berechnet – ohne Einbußen für die Beschäftigten. Dabei leisten auch Arbeitgeber ihren Anteil. Das stärkt die Absicherung und sorgt für Fairness im System Weitere Vorteile der Reform: Rechtssicherheit für Betriebe und Beschäftigte, keine rückwirkenden Nachforderungen, Generalamnestie für laufende Verfahren, Weniger Bürokratie – mehr Planbarkeit, Trinkgeld bleibt steuerfrei