Unser Steuerexperte Johann Hartinger informiert:

„Arbeit muss sich lohnen – die nächsten Schritte zur Entlastung der arbeitenden Menschen, wurden von unserer Bundesregierung gesetzt.“

Steuerexperte BO Johann Hartinger

Senkung des Eingangssteuersatzes

Mit der Senkung des sogenannten Eingangssteuersatzes werden alle Steuerzahler ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von € 11.000,00 um bis zu € 350,00 im Jahr entlastet. Damit vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst rasch etwas davon spüren, wurde diese Entlastung rückwirkend mit 1.1.2020 beschlossen – die Arbeitgeber müssen diese Entlastung mit der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für das Monat September nachträglich berücksichtigen.

Was heißt das? Monatlich mehr netto um bis zu € 29,00 sowie die Rückrechnung im September von bis zu € 233,00 je nach Höhe des steuerpflichtigen Einkommens.

Erhöhung der Negativsteuer

Damit nicht jene arbeitenden Menschen, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen durch den Rost fallen wurden die Voraussetzung für die Negativsteuern angepasst. Sie müssen im Jahr 2021 möglichst frühzeitig die Arbeitnehmerveranlagung beantragen um in den Genuss der Erhöhung zu kommen.

Achtung! Nachträglicher Verzicht auf den Familienbonus ist jetzt möglich

Wenn ein Partner den Familienbonus beantragt hat, obwohl dieser sich beim zweiten Partner besser ausgewirkt hätte hatte bisher Pech! Nun ist es möglich, durch eine Mitteilung ans Finanzamt, diesen Antrag zurückzuziehen – damit kann der zweite Partner durch einen formlosen Antrag ans Finanzamt diesen beantragen – dies ist auch dann möglich, wenn die Bescheide rechtskräftig sind.

Negative Auswirkungen von Corona Maßnahmen verhindert

Keine Kürzung des Pendlerpauschales durch Corona bedingte Maßnahmen wie Tele- oder Kurzarbeit, Zulagen und Zuschläge werden weiterhin steuerfrei abgerechnet. Möglicher Einfluss der Kurzarbeit auf die Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde verhindert – diese Regelungen gelten derzeit bis 31.12.2020.