Unsere Wohn- und Eigentumsoffensive

Eigentum stärken, Wohnen leistbar machen.
o Unsere Bundesregierung investiert über 2 Milliarden Euro in den Wohnbau.
o Diese Investitionen zielen darauf ab, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Bauwirtschaft anzukurbeln.
o Zusätzlich erleichtern wir die Schaffung von Eigentum und verbessern die Qualität bestehender Wohnungen.

Unsere Maßnahmen im Detail.
1. Mehr und leistbarer Wohnraum
o Für die Wohnraumförderung wurde ein Zweckzuschuss von einer Milliarde Euro bereitgestellt.
o 780 Millionen Euro sind für die Förderung von Neubau für Miet- und Eigentumswohnungen und 220 Millionen Euro für die Förderung der Sanierung durch gemeinnützige Bauvereinigungen vorgesehen.
* Insgesamt schaffen wir durch die Wohnbauoffensive 20.000 leistbare Wohnungen, weitere 5.000 Wohnungen können saniert werden.
2. Günstige Wohnkredite für Familien
o Zusätzlich unterstützt der Bund die Länder mit einem Zweckzuschuss in Form einer Zinsstützung
o Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Wohnbaudarlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5% und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme zu vergeben.
3. Aussetzung einiger Nebengebühren für das Eigenheim
o Zur Erleichterung des Eigentumserwerbs werden, befristet für zwei Jahre, die Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr bis zu einem Betrag von 500.000 Euro (Freibetrag) abgeschafft.
* Wird der Betrag von 500.000 Euro überschritten, entfallen diese Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von 2 Millionen Euro („Luxusimmobilie“) entfällt die Begünstigung.
4. Steuerliche Anreize:
o Mit der befristet erhöhten Absetzung für Abnutzung von Wohngebäuden wird ein wichtiger Investitionsanreiz gesetzt.
* Das bedeutet, dass innerhalb der ersten drei Jahre nach Fertigstellung eines Gebäudes ein Abschreibungssatz von 4,5 Prozent zur Anwendung kommt.
o Zusätzlich werden ökologische Sanierungsmaßnahmen durch eine Erweiterung der Fünfzehntelabsetzung beschleunigt und die thermisch-energetische Sanierung und der Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 Prozent für die Jahre 2024 und 2025 gefördert.