Valorisierung der Familienleistungen ab 2025

Seit 1. Jänner 2023 werden die Familienleistungen in Österreich an die Inflation angepasst. Dies betrifft die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus sowie das Schulstartgeld. Für das Jahr 2025 beträgt dieser Anpassungsfaktor 4,6 %. Für uns ist klar: Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft und verdienen die bestmögliche Unterstützung.

  • Klar ist: Kein Land in der Europäischen Union unterstützt Familien so sehr wie Österreich.
  • Von der Erhöhung profitieren rund 1,2 Millionen Familien mit 1,9 Millionen Kindern, 470.000 Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld, 200.000 Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Mindestsicherung sowie weitere Empfängerinnen und Empfänger von Sozial- und Familienleistungen.
  • Familien sind das Herzstück unserer Gesellschaft und verdienen die bestmögliche Unterstützung.
  • Es ist vor allem für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen enorm wichtig, dass das jährlich automatisch erfolgt. Auch die Erhöhung um 4,6 Prozent ab 1. Jänner 2025 wird vor allem denen zugutekommen, die unsere Hilfe wirklich brauchen.
  • Wir haben das soziale Netz enger geknüpft und können vielen Menschen in Österreich die Sorge nehmen, ob sie mit ihrem Einkommen über die Runden kommen

Familienbeihilfe ab 1.1.2025                                                Geschwisterstaffel ab 1.1.2025

Anzahl der KinderAb 2025
2 Kinder€ 8,60
3 Kinder€ 21,10
4 Kinder€ 32,10
5 Kinder€ 38,90
6 Kinder€ 43,40
7 Kinder +€ 63,10
Alter des Kindes20242025
ab Geburt€ 132,30€ 138,40
ab 3 Jahren€ 141,50€ 148,00
ab 10 Jahren€ 164,20€ 171,80
ab 19 Jahren€ 191,60€ 200,40
Erhöhte Familienbeihilfe (für erheblich behinderte Kinder)€ 180,90€ 198,20
  • Der Mehrkindzuschlag ab dem 3. Kind wird von € 23,30 auf € 24,40 erhöht.
  • Der Kinderabsetzbetrag beträgt ab 2025 statt € 67,80 nun € 70,90 pro Kind und Monat.
  • Das Schulstartgeld beträgt 2025 statt € 116,50 nun € 121,40 und wird im August ausgezahlt.
  • Die Zuverdienstgrenze für Bezug der Familienbeihilfe von Studierenden wird von € 16.455,00 auf € 17.212,00 erhöht.
  • In der Grundvariante (365 Tage ab Geburt) beträgt das pauschale Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2025 € 41,14 täglich.
  • Die Höhe des täglichen Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes wurde für 2025 auf mindestens € 41,14 bis maximal € 80,12 festgesetzt