Wichtige Fragen zum Umsatzersatz

FAQ Umsatzersatz, 06.11.2020 – Es gilt das gesprochene Wort!

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Was wird beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Laut Vorgaben der EU müssen folgende Hilfen beim Umsatzersatz angerechnet werden:
• 100% Garantien bei aws und öht
• COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
• Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
• Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine, NPO, gegengerechnet werden müssen.

Was ist mit sogenannten „Mischbetrieben“,sind die anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80% Umsatzersatz.

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch Hotels sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Wie viel wird der Umsatzersatz kosten?

Beim Umsatzersatz für betroffene Branchen wird mit Kosten von etwa 1,5 Mrd. Euro gerechnet.

Was bedeutet das für das Budget?

Der Umsatzersatz wird aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt. (Keine Budgetänderung vonnöten)