„Zeitausgleich darf bei Krankheit nicht verfallen!“ – ÖAAB-FCG-Fraktion fordert gesetzliche Absicherung

Wer Überstunden leistet, erarbeitet sich oft auch einen Anspruch auf Zeitausgleich. Doch wer während dieses Zeitausgleichs erkrankt, verliert ihn ersatzlos. Erholung oder finanzielle Abgeltung? Fehlanzeige!
Ganz anders beim Urlaub: Dieser ist im Krankheitsfall geschützt und bleibt erhalten. Diese Ungleichstellung ist nicht nur unlogisch, sondern benachteiligt Beschäftigte, die sich ihre freie Zeit durch Mehrarbeit hart erarbeitet haben.

Ein Problem in der Arbeitswelt, welches die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer Steiermark nun lösen will.

„Verdiente Freizeit darf nicht verloren gehen, schon gar nicht durch Krankheit. Es ist völlig unlogisch und ungerecht, dass Urlaub bei Krankheit geschützt ist, Zeitausgleich aber einfach wegfällt. Diese Ungleichbehandlung muss endlich beendet werden“,

fordert FCG-Landesvorsitzender und AK-Vorstandsmitglied Guido Mauerhofer.


Für ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzenden Lukas Tödling ist klar: „Überstunden sind echte Mehrarbeit und werden oft erbracht, um den Betrieb am Laufen zu halten. Beschäftigte müssen ihre erarbeitete Freizeit auch als solche nutzen können!“


Rene Heinrich, FCG-Landesgeschäftsführer und Kammerrat
, weist auf eine weitere Problematik hin: „Zeitausgleich dient nicht nur der Freizeit, sondern auch der Erholung und Gesundheit der Beschäftigten. Wird er bei Krankheit gestrichen, geht wertvolle Erholungszeit verloren – das ist kurzsichtig und schadet langfristig allen Beteiligten.“

Die ÖVP-Gewerkschafter in der Arbeiterkammer fordern daher die Bundesregierung auf, rasch gesetzlich sicherzustellen:

Zeitausgleich im Krankheitsfall darf nicht verfallen – er muss, wie der Urlaub, geschützt bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt konsumiert werden können.

Foto: FCG-Landesgeschäftsführer Rene Heinrich, FCG-Landesvorsitzender und AK-Vorstandsmitglied Guido Mauerhofer, ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzender Lukas Tödling (v.l., ©ÖAAB)