AK-Wahl 2024: ÖAAB-FCG-Fraktion fordert Fairnessabkommen mit Wahlkampfkosten-Obergrenze

Im Vorfeld der nächsten Arbeiterkammerwahl, die in der Steiermark von 16. April bis 29. April 2024 stattfinden wird, soll ein Abkommen zwischen den Fraktionen Fairness und Chancengleichheit garantieren. Die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer brachte einen entsprechenden Antrag in der AK-Vollversammlung ein.
Sie fordert unter anderem eine Wahlkampfkostenbeschränkung von 350.000 Euro, ein „Kopfverbot“ bei AK-finanzierten Aussendungen nach dem Vorbild des Medientransparenzgesetzes sowie die Einrichtung eines sog. Fairness-Komitees zur Kontrolle von Wahlkampfaktivitäten.
Die Arbeiterkammerfraktionen und deren KandidatInnen sollen bis zur Wahl nur in ihrer jeweiligen Fraktions- oder politischen Funktion an politischen Auseinandersetzungen teilnehmen. Medien und Kanäle der Arbeiterkammer sollen nicht für wahlpolitische Auseinandersetzungen herangezogen werden.

„Wir halten nichts von einer teuren Materialschlacht im AK-Wahlkampf. Es geht um die besten Ideen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einem fairen Wettbewerb wollen wir die arbeitenden Menschen in der Steiermark von unserem Programm überzeugen“, so ÖAAB-Landesobmann AK-Fraktionsführer Günther Ruprecht und FCG-Vorsitzender Peter Amreich.

ÖAAB-Landesobmann Bundesrat Günther Ruprecht (rechts) und FCG-Vorsitzender Peter Amreich.