Im Vorfeld der nächsten Arbeiterkammerwahl, die in der Steiermark von 16. April bis 29. April 2024 stattfinden wird, soll ein Abkommen zwischen den Fraktionen Fairness und Chancengleichheit garantieren. Die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer brachte einen entsprechenden Antrag in der AK-Vollversammlung ein.
Sie fordert unter anderem eine Wahlkampfkostenbeschränkung von 350.000 Euro, ein „Kopfverbot“ bei AK-finanzierten Aussendungen nach dem Vorbild des Medientransparenzgesetzes sowie die Einrichtung eines sog. Fairness-Komitees zur Kontrolle von Wahlkampfaktivitäten.
Die Arbeiterkammerfraktionen und deren KandidatInnen sollen bis zur Wahl nur in ihrer jeweiligen Fraktions- oder politischen Funktion an politischen Auseinandersetzungen teilnehmen. Medien und Kanäle der Arbeiterkammer sollen nicht für wahlpolitische Auseinandersetzungen herangezogen werden.
„Wir halten nichts von einer teuren Materialschlacht im AK-Wahlkampf. Es geht um die besten Ideen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einem fairen Wettbewerb wollen wir die arbeitenden Menschen in der Steiermark von unserem Programm überzeugen“, so ÖAAB-Landesobmann AK-Fraktionsführer Günther Ruprecht und FCG-Vorsitzender Peter Amreich.