Finanzielle Unterstützung für Familien & Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Punkt um Österreich wieder auf die Überholspur zu bringen, und damit den Menschen mehr zum Leben bleibt! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familien bekommen Unterstützung – nur so können wir gemeinsam das Comeback für Österreich schaffen.

Viele Menschen befinden sich aktuell in einer finanziell außergewöhnlich schwierigen Phase. Gerade deshalb ist eine Steuersenkung – neben der bereits beschlossenen Steuerfreistellung für Bonuszahlungen bis zu 3.000 Euro wie lange vom ÖAAB gefordert – für sie dringend notwendig. Deswegen hat die Bundesregierung ein Paket vorgestellt, das für eine steuerliche Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen wird. Das Comeback für Österreich steht im Mittelpunkt aller Maßnahmen, und diese sollen dafür sorgen, dass unser Land wieder zurück an die Spitze geführt wird.

Gerade für viele Familien hat sich die finanzielle Situation durch die Pandemie deutlich verschlechtert. Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit haben zu deutlichen Einkommensverlusten geführt. Die Entlastung und Unterstützung der betroffenen Familien steht im Fokus der Entlastungsmaßnahmen.

Familienhärtefonds

Die Bundesregierung hat den Familienhärteausgleichsfonds von 30 Millionen auf 60 Millionen Euro aufgestockt. Damit kann Familien, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, rasch geholfen werden! Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Weiters muss mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren haben oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet sein. Bis zu 3.600 Euro können ausgezahlt werden. Die Berechnung erfolgt anhand eines Faktors abhängig von der Anzahl der Kinder.

Die Einkommensgrenzen (Beträge netto) zur Berechnung der Zuwendung sind wie folgt:

  • Einelternhaushalt + 1 Kind: 1.600,00 Euro
  • Einelternhaushalt + 2 Kinder: 2.000,00 Euro
  • Einelternhaushalt + mehr Kinder: 2.800,00 Euro
  • Paar + 1 Kind: 2.400,00 Euro
  • Paar + 2 Kinder: 2.800,00 Euro
  • Paar + mehr Kinder: 3.600,00 Euro

Die Auszahlung erfolgt über das Familienministerium. Hier geht´s zum Antrag: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Kinderbonus

Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein einmaliger Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt. Diese Unterstützungsleistung wird automatisch ausbezahlt.

Familienkrisenfonds

Der Familienkrisenfonds bedeutet eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe um 50 Euro pro Kind für maximal 2 Monate. Grundvoraussetzung ist, dass man mit Stichtag 28. Februar 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat. Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt automationsunterstützt durch das AMS. Die Auszahlung erfolgt ab 13. Juli 2020 automatisch durch eine Überweisung auf die für den Bezug des Arbeitslosengeldes/ der Notstandshilfe vorgemerkte Kontoverbindung oder Postanschrift.

Ferienbetreuung

Bis zu 30 Millionen Euro sind für Ferienbetreuung im Gemeindepaket der Bundesregierung vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Schülerinnen und Schüler, die via Distance Learning nicht gut erreicht werden konnten und im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf haben.

Senkung der ersten Einkommensteuertarifstufe

Für Einkommensteile über 11.000 bis 18.000 Euro beträgt der Lohn- und Einkommensteuersatz derzeit 25 Prozent. Bereits das Regierungsprogramm sieht die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent im Zuge der Steuerreform vor. Aufgrund der Corona-Krise benötigen Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen jedoch schnelle und unkomplizierte Hilfe. Daher wird die Senkung des  Eingangssteuersatzes vorgezogen, und bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Für die bereits versteuerten Gehälter, soll spätestens im September eine entsprechende Rückerstattung erfolgen. Damit werden unsere Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Arbeitslosenbonus 

Für Menschen die arbeitslos sind gibt es eine Unterstützung in Form eines Arbeitslosenbonus. Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von 450 Euro.

Negativsteuer in Höhe von 100 Euro

Für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, ist auch eine Entlastung vorgesehen. Sie werden ebenfalls rückwirkend mit 1. Jänner 2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit bis zu 100 Euro entlastet.

Höchststeuersatz bis 2025 verlängert

Es kommt auch zu einer Verlängerung des 55 Prozent Steuersatz. Dieser Höchststeuersatz wird um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert.

Mehr Informationen zu den Maßnahmen: 

https://secure.sebastian-kurz.at/corona-hilfsmassnahmen/