Maßnahmen für den Arbeitsmarkt

Die Corona-Krise stellt den Arbeitsmarkt weltweit vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung sichert mit der Verlängerung der Kurzarbeit wertvolle Arbeitsplätze und gleichzeitig werden mit der Schaffung einer Corona-Arbeitsstiftung Personen in der Arbeitslosigkeit für Zukunftsberufe qualifiziert. „Wir werden alles Menschenmögliche tun, um einerseits so viele Arbeitsplätze wie möglich zu bewahren und andererseits so viele arbeitslose Menschen wie möglich fit für die Jobs der Zukunft zu machen“, ist sich ÖAAB Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits sicher.

Um auch weiterhin der unverschuldeten Arbeitslosigkeit aufgrund von Corona entgegenzuwirken, startet das neue und noch treffsichere Modell der Corona-Kurzarbeit mit Oktober für weitere 6 Monate. Dabei wird die Mindestarbeitszeit von 10% auf 30% angehoben und die Maximalarbeitszeit darf 80% der vorherigen Arbeitszeit nicht überschreiten. Weiterhin werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit netto 80% und 90% ihres Lohns vergütet. „Um sicherzustellen, dass es zu keinem Missbrauch kommt, wird bei der Bearbeitung der Corona-Kurzarbeit die wirtschaftliche Notwendigkeit im Vorhinein geprüft“, so GS Zarits.

Mit der Corona-Arbeitsstiftung sollen Arbeitssuchende langfristig durch Aus- und Weiterbildung zurück in die Beschäftigung gebracht werden. Dabei wird ein Fokus auf Berufe in gesellschaftlich notwendige und personalintensive Zukunftsbranchen, wie etwa den Pflege-, Bildungs- und Sozialbereich gelegt.  „Für diese Maßnahme werden zusätzlich bis zu 700 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um bis zu 100.000 Menschen zu unterstützen. Mit vier verschiedenen Schwerpunkten wird uns das Comeback in die Beschäftigung gelingen“, betont GS Zarits. Im Zuge von Umschulungen können Arbeitssuchende neue Qualifikationen erwerben, um leichter einen Arbeitsplatz zu finden. Weiters soll mit einem Fachkräftestipendium überall dort, wo ein erhöhter Fachkräftemangel in Zukunft zu erwarten ist, Arbeitslosen eine mehrjährige Ausbildung ermöglicht werden. Um mit den Herausforderungen der sich verändernden Arbeitswelt besser umgehen zu können wird mit Auffrischungen und Ergänzungen von bestehenden Ausbildungen – dem sogenannten Upskilling – reagiert. Gerade in Kurzarbeit befindliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen im Rahmen von Qualifizierungen in Beschäftigung die Zeiten geringer beruflicher Auslastung für ihre Weiterbildung nutzen können.