Leistungsgerechtigkeit: 2 Milliarden Euro Entlastung für 2025 durch Abschaffung der Kalten Progression

Die kalte Progression ist der schleichende Lohnfraß, der dazu führt, dass inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu einer höheren Steuerlast führen. Mit 1. Jänner 2023 wurde die Kalte Progression durch die Bundesregierung zu zwei Dritteln abgeschafft. Im Rahmen des verbleibenden Drittels möchte die Bundesregierung im Speziellen die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unseres Landes berücksichtigen sowie Familien mit Kindern, die nach wie vor mit den Auswirkungen der Teuerung zu kämpfen haben, unter die Arme greifen.

Karl Nehammer

Mit der Abschaffung der kalten Progression werden alle Steuerstufen, mit Ausnahme des Höchststeuersatzes von 55% für Einkommen ab einer Million Euro, um knapp 4 Prozent angehoben. Die neuen Tarifstufen sind wie folgt festgelegt:

  • die erste Tarifstufe steigt auf 13.329 Euro,
  • die zweite Tarifstufe auf 21.651 Euro,
  • die dritte Tarifstufe auf 35.894 Euro,
  • die vierte Tarifstufe auf 69.276 Euro und
  • die fünfte Tarifstufe auf 103.236 Euro.

Zusätzlich werden mit dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme (651 Mio. Euro) Leistungsträger, Familien und Unternehmen unterstützt:

  • Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
  • Auch das Kilometergeld wird ökologisiert: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
  • Um die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bei Dienstreisen zu attraktivieren, werden die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer auf 50 Cent erhöht.
  • Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.

Neben den Arbeitnehmern schaffen wir auch Erleichterungen für kleine Unternehmen:

  • Um die besonders wichtige Gruppe der Kleinunternehmer zu entlasten, wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben.
  • Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch auch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.

Bundeskanzler Karl Nehammer:
“Wir halten, was wir versprochen haben: Wer etwas leistet, der soll auch mehr davon haben und das im Geldbörserl spüren. Die Abschaffung der Kalten Progression ist ein politischer Meilenstein und trägt die Handschrift der Volkspartei. Neben sozialer Gerechtigkeit braucht es auch Leistungsgerechtigkeit. Das Ende der schleichenden Steuererhöhung leistet dafür einen großen Beitrag. Besonders wichtig ist, dass wir nun endlich das Kilometergeld anheben können, das hilft allen, die ihr privates Auto auch dienstlich nutzen.“