Mitglieder des Kulturkuratoriums bestellt

Funktionsperiode von 2021 bis 2023:

Mitglieder des Kulturkuratoriums bestellt

Auf Antrag von Kulturlandesrat Christopher Drexler hat die Steiermärkische Landesregierung einstimmig das Kulturkuratorium für die Funktionsperiode 1.1.2021 bis 31.12.2023 bestellt.

Das 15-köpfige Gremium wird voraussichtlich im Jänner 2021 – entlang aktueller Möglichkeiten – seine konstituierende Sitzung abhalten. Dabei wählt das Kulturkuratorium eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden aus seiner Mitte.

Kulturlandesrat Christopher Drexler: „Das Kulturkuratorium ist ein wichtiger Partner für die strategisch-künstlerische Weiterentwicklung in unserem Land. Ein diskursives Miteinander und die Ausgewogenheit der unterschiedlichen Kulturbereiche ist dabei von großer Bedeutung. Dem haben wir auch bei der Bestellung des neuen Kuratoriums Rechnung getragen. Ich möchte mich sehr herzlich bei den scheidenden Mitgliedern für ihre Arbeit in den vergangenen drei Jahren bedanken und freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neu bestellten Gremium.“

Landesrätin Ursula Lackner: „Im neu bestellten Kulturkuratorium ist die Regionalität gut verankert. Es bildet die Vielfalt der steirischen Kulturlandschaft in ihrer gesamten Breite ab und stellt damit eine stabile Basis für eine gute Weiterentwicklung der steirischen Kultur dar.“

Mitglieder der Kulturkuratoriums für die Funktionsperiode 1.1.2021 bis 31.12.2023:

  • in Tanja Gurke
  • Robert Hafner, MA
  • a Eva Heizmann
  • Isabella Holzmann
  • Christian Klepej
  • Gerhard Kosel
  • Georg Köhler
  • Michaela Leutzendorff-Pakesch
  • LTPräs.a.D. Prof. Franz Majcen
  • Michael Petrowitsch
  • in Gunilla Plank
  • Gernot Saiko
  • a Gerlinde Schiestl-Reif
  • Werner Schwaiger
  • a Gabriele Wolf, M.A.

Das steirische Kulturkuratorium: 

Gemäß dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstfördergesetz hat das Kulturkuratorium aus 15 geeigneten, im Kulturbereich tätigen Personen zu bestehen, welche fachlich die im Gesetz genannten Förderungsbereiche (Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur; Darstellende Kunst; Film; Literatur; Musik, Musiktheater und Klangkunst; Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter) abdecken sollen. Die Mitglieder des Kulturkuratoriums werden von der Landesregierung für eine Funktionsperiode von drei Jahren bestellt, wobei eine einmalige Wiederbestellung möglich ist.

Das steirische Kulturkuratorium befasst sich jedes Jahr mit fast 400 Kulturförderanträgen. Das Gremium beurteilt diese fachlich und unterbreitet der Landesregierung Vorschläge für die Mittelvergabe. Neben diesen Entscheidungsempfehlungen erarbeitet das Kuratorium unter anderem Vorschläge mit kulturpolitischen sowie künstlerischen Zielsetzungen und gibt Stellungnahmen in grundsätzlichen Fragen der Kultur- und Kunstpolitik ab.

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.11.2017 erfolgte die Bestellung der derzeitigen Mitglieder des Kulturkuratoriums, deren Funktionsperiode nun mit 31.12.2020 endet.