Gemeinsam durch die Krise.
Das gilt ab Mittwoch, dem 19. Mai.
Das Testen und das Tragen von FFP2-Masken hat sich ausgezahlt: Die Zahl der Ansteckungen sinkt! Und die Zahl der Impfungen steigt immer mehr. Damit haben wir gute Voraussetzungen für die Öffnungen am 19. Mai. Hier findest du die Details zusammengefasst:
Gastronomie.
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit (Abholungen und Imbissstände ausgenommen)
- Indoor max. 4 Erwachsene (+ max. 6 Kinder) und outdoor max. 10 Erwachsene (+ max. 10 Kinder)
- Sperrstunde um 22:00
- Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
- FFP2 Maskenpflicht außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes
- 2 Meter Abstand zwischen Tischen
- Indoor Konsum nur im Sitzen
- Kein Konsum an der Bar
- Abholung zu den regulären Öffnungszeiten
- Selbstbedienungsbuffets unter Hygieneauflagen
- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Betrieb
- FFP2-Masken-Pflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt (ausgenommen Personen, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen – für sie gilt MNS-Pflicht)
- Regeln gelten auch für Veranstaltungs- und Beherbergungsgastronomie
Kontaktbeschränkungen & Private Treffen.
- Keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen
- Outdoor Treffen von max. 10 Personen (+ max. 10 Kinder) und indoor max. 4 Erwachsene (+ max. 6 Kinder)
- Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr outdoor & indoor Treffen von max. 4 Erwachsenen (plus max. 6 Kinder)
Schule.
- Ab 17. Mai Präsenzbetrieb
- Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Unterstufen
- FFP2-Masken-Pflicht in Oberstufen
- 3 Tests pro Woche
- Berufsgruppentestung der Lehrerinnen und Lehrer
- Singen und Sport nur im Freien
- Keine mehrtägigen Schulveranstaltungen
Kultur & Veranstaltungen.
- FFP2-Maskenpflicht
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
- Sperrstunde um 22:00
- 2 Meter Abstand außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes
- Mind. ein freier Sitzplatz zwischen Besuchergruppen
- Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit outdoor max. 3.000 und indoor max. 1.500 Personen
- Max. Auslastung von 50% bei Veranstaltungsorten mit fixen Sitzplätzen
- Max. 50 Personen bei Veranstaltungsorten ohne fixen Sitzplätzen
- Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab 11 Personen & Bewilligung durch Gesundheitsbehörde ab 51 Personen
- Keine Gastronomie bei Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätze
- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Veranstalterin oder Veranstalter
Freizeit- und Wellnessbetriebe.
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Indoor: Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
- Abstand von 2 Metern
- Pro Gast 20m2 Fläche in geschlossenen Räumen
- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Freizeitbetrieb
- Bei Fahrgeschäften (Karussell) zwischen Besuchern ein leerer Sitzplatz
- Sperrstunde um 22:00
Beherbergung.
- FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
- Abstand von 2 Metern
- Alle 2 Tage Selbsttests für Dienstleistungen und Gastro im Hotel
- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Beherbergung
Kongresse.
- FFP2-Maskenpflicht
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
- 2 Meter Abstand außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes
- Anzeigepflicht für Kongresse bis 50 Personen & Bewilligung durch Gesundheitsbehörde ab 51 Personen
- Sperrstunde um 22:00
- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Veranstalterin oder Veranstalter
Messen.
- FFP2-Maskenpflicht
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
- 2 Meter Abstand
- Anzeigepflicht für Messen bis 50 Personen & Bewilligung durch Gesundheitsbehörde ab 51 Personen
- Pro Besucher Fläche von 20m2 (bezogen auf Ausstellungsflächen ohne Verbindungsgängen)
- Sperrstunde um 22:00
- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Veranstalterin oder Veranstalter
Sport.
- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Sportstätte
- Sperrstunde um 22:00
Indoor:
- FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
- 2 Meter Abstand
- Pro Person 20m2 Fläche
- Keine Maskenpflicht & Abstandsregel bei Kontaktsportarten während Sportausübung
- Kontaktsportarten wie Fußball erlaubt
Outdoor:
- Sport in Mannschaftsgröße möglich
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit bei Kontakt- und Mannschaftssport
Handel.
- Sperrstunde um 22:00
- Pro Kunde 20m2 Fläche
- FFP2-Maskenpflicht
Jugendarbeit.
- Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit bei Kontakt- und Mannschaftssport
- Max. 20 Personen
Gültigkeit von Zutrittsmöglichkeiten.
- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: Dauer des Aufenthalts
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 Stunden
- Antigentest: 48 Stunden
- PCR-Test: 72 Stunden
- Genesene Personen: 6 Monate
- Geimpfte Personen: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für 3 Monate & 9 Monate nach der Zweitimpfung
Hochinzidenzgebiete.
- Inzidenz über 300
- Ausreisetestpflicht
- Toolbox mit rechtlichen Möglichkeiten
Grenzen.
- Grün/gelb/orange: freie Einreise
- Rot: Einreise nur getestet, genesen oder geimpft
- Dunkelrot: Einreise nur getestet, genesen oder geimpft + Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)
- Ausnahmen für Pendler
Alten-, Pflege- und Behindertenheime.
- Für Besucher: Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Test 1x pro Woche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind
- Bis zu 3 Besucherinnen und Besucher pro Tag
Krankenhäuser & Kuranstalten.
- Für Besucher: Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit
- Test 1x pro Woche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind
- 1 Besucherin oder Besucher pro Tag
Zusammenfassung Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021: Lockerungen in der Gastronomie, in Schulen und in Freizeiteinrichtungen ab 19.05.2021 im Überblick