Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021

Gemeinsam durch die Krise.

Das gilt ab Mittwoch, dem 19. Mai.

Das Testen und das Tragen von FFP2-Masken hat sich ausgezahlt: Die Zahl der Ansteckungen sinkt! Und die Zahl der Impfungen steigt immer mehr. Damit haben wir gute Voraussetzungen für die Öffnungen am 19. Mai. Hier findest du die Details zusammengefasst:

Gastronomie.

  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über durchgemachte Krankheit (Abholungen und Imbissstände ausgenommen)
  • Indoor max. 4 Erwachsene (+ max. 6 Kinder) und outdoor max. 10 Erwachsene (+ max. 10 Kinder)
  • Sperrstunde um 22:00
  • Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
  • FFP2 Maskenpflicht außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes
  • 2 Meter Abstand zwischen Tischen
  • Indoor Konsum nur im Sitzen
  • Kein Konsum an der Bar
  • Abholung zu den regulären Öffnungszeiten
  • Selbstbedienungsbuffets unter Hygieneauflagen
  • Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Betrieb
  • FFP2-Masken-Pflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt (ausgenommen Personen, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen – für sie gilt MNS-Pflicht)
  • Regeln gelten auch für Veranstaltungs- und Beherbergungsgastronomie

Kontaktbeschränkungen & Private Treffen.

  • Keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen
  • Outdoor Treffen von max. 10 Personen (+ max. 10 Kinder)  und indoor max. 4 Erwachsene (+ max. 6 Kinder)
  • Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr outdoor & indoor Treffen von max. 4 Erwachsenen (plus max. 6 Kinder)

Schule.

  • Ab 17. Mai Präsenzbetrieb
  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Unterstufen
  • FFP2-Masken-Pflicht in Oberstufen
  • 3 Tests pro Woche
  • Berufsgruppentestung der Lehrerinnen und Lehrer
  • Singen und Sport nur im Freien
  • Keine mehrtägigen Schulveranstaltungen

Kultur & Veranstaltungen.

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
  • Sperrstunde um 22:00
  • 2 Meter Abstand außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes
  • Mind. ein freier Sitzplatz zwischen Besuchergruppen
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit outdoor max. 3.000 und indoor max. 1.500 Personen
  • Max. Auslastung von 50% bei Veranstaltungsorten mit fixen Sitzplätzen
  • Max. 50 Personen bei Veranstaltungsorten ohne fixen Sitzplätzen
  • Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab 11 Personen & Bewilligung durch Gesundheitsbehörde ab 51 Personen
  • Keine Gastronomie bei Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätze
  • Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Veranstalterin oder Veranstalter

Freizeit- und Wellnessbetriebe.

  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Indoor: Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
  • Abstand von 2 Metern
  • Pro Gast 20m2 Fläche in geschlossenen Räumen
  • Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Freizeitbetrieb
  • Bei Fahrgeschäften (Karussell) zwischen Besuchern ein leerer Sitzplatz
  • Sperrstunde um 22:00

Beherbergung.

  • FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen
  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
  • Abstand von 2 Metern
  • Alle 2 Tage Selbsttests für Dienstleistungen und Gastro im Hotel
  • Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Beherbergung

Kongresse.

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
  • 2 Meter Abstand außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes
  • Anzeigepflicht für Kongresse bis 50 Personen & Bewilligung durch Gesundheitsbehörde ab 51 Personen
  • Sperrstunde um 22:00
  • Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Veranstalterin oder Veranstalter

Messen.

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
  • 2 Meter Abstand
  • Anzeigepflicht für Messen bis 50 Personen & Bewilligung durch Gesundheitsbehörde ab 51 Personen
  • Pro Besucher Fläche von 20m2 (bezogen auf Ausstellungsflächen ohne Verbindungsgängen)
  • Sperrstunde um 22:00
  • Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Veranstalterin oder Veranstalter

Sport.

  • Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte oder COVID-19-Beauftragter pro Sportstätte
  • Sperrstunde um 22:00

Indoor:

  • FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen
  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Registrierung mit Namen und Kontaktdaten
  • 2 Meter Abstand
  • Pro Person 20m2 Fläche
  • Keine Maskenpflicht & Abstandsregel bei Kontaktsportarten während Sportausübung
  • Kontaktsportarten wie Fußball erlaubt

Outdoor:

  • Sport in Mannschaftsgröße möglich
  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit bei Kontakt- und Mannschaftssport

Handel.

  • Sperrstunde um 22:00
  • Pro Kunde 20m2 Fläche
  • FFP2-Maskenpflicht

Jugendarbeit.

  • Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit bei Kontakt- und Mannschaftssport
  • Max. 20 Personen

Gültigkeit von Zutrittsmöglichkeiten.

  • Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: Dauer des Aufenthalts
  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 Stunden
  • Antigentest: 48 Stunden
  • PCR-Test: 72 Stunden
  • Genesene Personen: 6 Monate
  • Geimpfte Personen: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für 3 Monate & 9 Monate nach der Zweitimpfung

Hochinzidenzgebiete.

  • Inzidenz über 300
  • Ausreisetestpflicht
  • Toolbox mit rechtlichen Möglichkeiten

Grenzen.

  • Grün/gelb/orange: freie Einreise
  • Rot: Einreise nur getestet, genesen oder geimpft
  • Dunkelrot: Einreise nur getestet, genesen oder geimpft + Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)
  • Ausnahmen für Pendler

Alten-, Pflege- und Behindertenheime.

  • Für Besucher: Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Test 1x pro Woche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind
  • Bis zu 3 Besucherinnen und Besucher pro Tag

Krankenhäuser & Kuranstalten.

  • Für Besucher: Vorweisen von negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über  durchgemachte Krankheit
  • Test 1x pro Woche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind
  • 1 Besucherin oder Besucher pro Tag

Zusammenfassung Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021: Lockerungen in der Gastronomie, in Schulen und in Freizeiteinrichtungen ab 19.05.2021 im Überblick