Abschaffung der Kalten Progression

Neben den drei bereits wirksam gewordenen Entlastungspaketen der Bundesregierung wird nun mit der Abschaffung der Kalten Progression eine weitere wesentliche Maßnahme gesetzt, damit den arbeitenden Menschen wieder mehr Netto vom Brutto bleibt.

Die Kaufkraft der Löhne und Gehälter erhalten wir nur, wenn wir die Kalte Progression abschaffen. Ab nächstem Jahr wird diese nun aus der Welt geschafft. Das ist Entlastung, die bei den Menschen ankommt. Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik ist es, zu hinterfragen, ob Systeme effizient funktionieren. Das sind wir den Menschen schuldig. Nun schaffen wir diese heimliche Steuererhöhung ab, und den Menschen bleibt dadurch mehr Geld zum Leben.

Mehr Gerechtigkeit gibt’s auch bei den Sozial- und Familienleistungen. Die werden ab dem kommenden Jahr automatisch an die Inflation angepasst. Damit bleibt denen, die es brauchen, unterm Strich mehr Geld.

Die schleichende Steuererhöhung wird also mit 1. Jänner des kommenden Jahres
abgeschafft. Was das für genau bedeutet, kann man hier nachlesen: Aus für Kalte Progression: So viel bekommen Sie mehr – Zur Sache (zur-sache.at)

Abschaffung der Kalten Progression:

  • ·         Automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst werden:
    • Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent),
    •  Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag
    •  Verkehrsabsetzbetrag und des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag,
  • ·         Das dafür zur Verfügung stehende Volumen fußt auf dem Progressionsbericht, der durch IHS und WIFO erhoben wird. Auf dieser Grundlage fasst der Ministerrat einen Beschluss, wie mit den Einnahmen Menschen entlastet werden sollen.
  • ·         Die von WIFO und IHS errechnete schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Mrd. Euro. Durch die automatische Anpassung wird um 1,23 Mrd. Euro ausgeglichen.

617 Mio. Euro werden für folgende Entlastungsmaßnahmen verwendet:

  • Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge und Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Inflation angepasst.

Die sonstigen Tarifstufen der Einkommensteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

Valorisierung der Sozialleistungen

Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.

Weiterer Punkt aus dem DNA-Reformprogramm des ÖAAB umgesetzt!

Davon betroffen sind:

  • Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld
  • Umschulungsgeld
  • Studienbeihilfe (Das für ein Selbsterhalter-Stipendium erforderliche Jahreseinkommen wird auf 11.000 Euro angehoben und der zuletzt bereits gesenkte „Erhöhungsfaktor“ für bestimmte Beihilfen bis zum Jahr 2026 schrittweise abgeschafft)
  • Schülerbeihilfe (inkludiert Heim- und die Fahrtkostenbeihilfe sowie diverse im Schülerbeihilfengesetz verankerte Einkommensgrenzen)
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienzeitbonus
  • Familienbeihilfe
  • Schulstartgeld (wird künftig im August statt im September ausgezahlt)
  • Mehrkindzuschlag
  • Kinderabsetzbetrag